Sondernutzungserlaubnis
Wer selber eine Veranstaltung auf der BRN 2020 ausüben möchte muss sich dafür rechtzeitig um eine Genehmigung kümmern. Wie in den letzten Jahren wird es dafür wieder das sog. Inselkonzept geben, bei dem sich meist mehrere Personen als Veranstalter melden und ihre „Insel“ gestalten.
Eine „Insel“ umfasst entweder mindestens einen Straßenabschnitt oder besteht aus einem Zusammenschluss von mindestens fünf Akteuren aus mindestens fünf nebeneinander oder gegenüberliegenden Häusern.
dresden.de/…
Inselveranstalter können natürliche Personen, Gewerbetreibende, oder Vereine sein.
Aber auch als Einzelveranstalter ist es möglich eine Sondernutzungserlaubnis bei der Stadt zu beantragen. Wichtig ist, dabei, dass man seinen Hauptwohnsitz, eine Geschäftsadresse bzw. ein Lokal oder Vereinssitz im Festgebiet hat.
Antragsfirsten
Inselveranstalter müssen Ihren Antrag bis zum 14. Februar 2020 stellen.
Nach dem 14. Februar 2020 gestellte Anträge werden erst bearbeitet, wenn die Prüfung und Bescheidung der fristgerecht eingereichten Anträge abgeschlossen ist.
Einzelveranstalter können in der Zeit vom 17. Februar 2020 bis zum 7. März 2020 ihren Antrag einreichen. Anträge, die vor dem 17. Februar 2020 eingereicht werden, gelten als am 17. Februar 2020 gestellt.
Alle weiteren Informationen und die entsprechenden Antragsformulare findet ihr auf der Seite der Stadt Dresden.
Inseltreffen
Am 29. Januar 2020 um 18 Uhr findet im BRN-Büro auf der Louisenstraße 32, im Container, ein „Inseltreffen“ statt. Hier können sich Veranstalter und Interessenten austauschen oder vom BRN-Büro, zu allen Fragen, die eine Inselbildung und -anmeldung betreffen, beraten lassen.